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   BSG, 27.01.1966 - 10 RV 731/63   

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BSG, 27.01.1966 - 10 RV 731/63 (https://dejure.org/1966,10960)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1966 - 10 RV 731/63 (https://dejure.org/1966,10960)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1966 - 10 RV 731/63 (https://dejure.org/1966,10960)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.10.1960 - 11 RV 52/60

    Keine Zurücknahme eines bindend gewordenen Bescheides über Einordnung eines

    Auszug aus BSG, 27.01.1966 - 10 RV 731/63
    'gungsbezüge geht fehl S chon ' der 110 Senat des BSG hat in seiner Entscheidung v0m 18 Oktober 1960 (BSG 13, 89) ausgesprochen, daß eine wesentliche Änderung der Verhältnisse 5 d2 BVG in im Sinne des.
  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 10/19 R

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Für die Annahme einer Auswechslung der Verursachungsfaktoren reicht nicht die Behauptung, dass sich die Folgen einer PTBS mit zunehmendem Zeitablauf regelmäßig zurückentwickeln und daher automatisch nach Ablauf einer bestimmten Zeit eine Verschiebung der Wesensgrundlage stattgefunden habe, so dass andere, unfallfremde Faktoren nunmehr allein wesentlich für die Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik und der daraus resultierenden Funktionsbeeinträchtigungen seien (vgl BSG Urteile vom 18.10.1960 - 11 RV 52/60 - BSGE 13, 89, 90 f = SozR Nr. 9 zu § 62 BVG; vom 23.5.1969 - 10 RV 273/66 - juris RdNr 20 f und vom 27.1.1966 - 10 RV 731/63 - juris RdNr 15) .
  • LSG Hessen, 12.08.1970 - L 5 V 1168/69

    Entscheidung zur Frage, ob eine Änderung in den Ursachen des Leidens zur

    Wenn aber in dem Abklingen von Gesundheitsstörungen, die auf schädigende Einflüsse der Kriegsgefangenschaft zurückzuführen sind, eine Änderung der Verhältnisse zu sehen ist (vgl. BSG 2, 113), dann muss eine solche auch darin gesehen werden, dass an Stelle der abgeklungenen Gesundheitsstörungen solche auf anderer Ursache beruhende getreten sind (vgl. BSG-Urteil vom 27.1.1966 Az.: 10 RV 731/63; Urteil vom 27.7.1965 Az.: 10/11 RV 604/63), mögen auch die Erscheinungsformen die gleichen geblieben sind.
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